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Visum Kasachstan

Kasachstan: Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige

Die Einreise für deutsche Staatsangehörige ist mit folgenden Dokumenten möglich:

- Reisepass
- Vorläufiger Reisepass
- Kinderreisepass


Anmerkungen:

Reisedokumente müssen mindestens sechs Monate über das Ende des Reisezeitraums hinaus gültig sein.

Kindereinträge im Reisepass eines Elternteils sind seit dem 26.06.2012 nicht mehr gültig. Jedes Kind benötigt ein eigenes Ausweisdokument.

Visum:

Deutsche Staatsangehörige benötigen für einen Aufenthalt von bis zu 30 Tagen kein Visum. Weitere Informationen zur visumfreien Einreise sind bei der Botschaft der Republik Kasachstan in Berlin erhältlich.
Für einen Aufenthalt von mehr als 30 Tagen benötigen deutsche Staatsangehörige nach wie vor ein Visum. Das Visum muss rechtzeitig bei einer kasachischen Auslandsvertretung beantragt werden. Die Bearbeitung des Antrags kann mehrere Wochen dauern. Weitere Hinweise zum Verfahren und zu den notwendigen Unterlagen erteilt die Botschaft der Republik Kasachstan in Berlin. Nach Erhalt des Visums wird empfohlen, es auf Richtigkeit zu kontrollieren.

Benachrichtigung der Migrationspolizei

Die Einreise nach Kasachstan von allen ausländischen Staatsangehörigen muss bei der Migrationspolizei bzw. dem Migrationsdienst angezeigt werden. Zuständig für die Anzeige ist die einladende Partei (Privatperson, Firma, Hotel, Krankenhaus etc.) Die Benachrichtigung muss innerhalb von drei Arbeitstagen nach Einreise erfolgen und ist auch dann erforderlich, wenn Ausländer visumfrei eingereist sind. Die Dauer des Aufenthalts ist dabei unerheblich. Hinweise zum Verfahren bei den kasachischen Behörden finden sich auf dem Visa-Migrationsportal. Die Anzeige über das Portal ist nur dann möglich, wenn die einladende Partei eine elektronische Signatur besitzt. Lassen Sie sich zu Ihrer eigenen Sicherheit den Nachweis über die erfolgte Anzeige in ausgedruckter Form vorlegen und führen ihn bis zu Ihrer Ausreise mit.

Versäumt der Einlader es, die Migrationspolizei bzw. den Migrationsdienst über die Einreise zu benachrichtigen, drohen hohe Geldstrafen.

Wird der erlaubte Aufenthaltszeitraum ohne Erlaubnis der kasachischen Behörden überzogen, drohen hohe Geld- und ggfs. auch Haftstrafen sowie ein mehrwöchiges gerichtliches Verfahren, währenddessen das Land nicht verlassen werden darf. Der Grund für die verspätete Ausreise (z.B. auch bei Ausfall/Verspätung eines Flugs) ist dabei unerheblich.

Einreise über die Russische Föderation

Falls Sie auf dem Landweg (Auto, Zug) über die Russische Föderation einreisen oder bei Einreise mit dem Flugzeug die internationale Transitzone des Flughafens verlassen müssen, ist ein russisches Transitvisum erforderlich. Bei Einreise über die Russische Föderation mit dem Zug kann aufgrund des Verlaufs der Bahnstrecke die mehrfache Ein- und Ausreise aus Russland bzw. nach Kasachstan erforderlich sein. In einem solchen Fall ist ein Visum erforderlich, das die mehrfache Ein- und Ausreise erlaubt (Multivisa).

Ehemalige kasachische Staatsangehörige

Kasachstan akzeptiert grundsätzlich keine doppelte Staatsangehörigkeit. (Ehemaligen) kasachischen Staatsangehörigen, die auch deutsche Staatsangehörige sind (Eingebürgerte/Spätaussiedler), drohen bei Einreise nach Kasachstan mit dem kasachischen Reisepass der Einzug des Reisepasses und/oder eine Geldstrafe.

Minderjährige

Alleinreisende Minderjährige sollten eine notariell beglaubigte Erklärung der Eltern mit Übersetzung ins Russische oder Kasachische mit sich führen, wonach sie ohne Begleitung (oder in Begleitung einer bestimmten Person) reisen dürfen.

Gemäß kasachischem Sorgerecht haben beide Eltern gemeinsames Sorgerecht für ein Kind, auch, wenn sie nicht miteinander verheiratet sind.

Ein vereinfachtes Verfahren für die Ausstellung eines Visums

Bei der Beantragung von einmaligen Dienst- (A3), Geschäfts- (B1, B3), Privat- (B10) und Touristenvisum (B12) bis zu 30 Tage bei den kasachischen konsularischen Vertretungen ist grundsätzlich keine Einladung aus Kasachstan erforderlich. Das gilt für die Staatsbürger der 48 Länder: Australien, Belgien, Brasilien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, England, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Israel, Jordanien, Irland, Island, Italien, Japan, Kanada, Katar, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malaysia, Malta, Monaco, Niederlande, Neuseeland, Norwegen, Oman, Österreich, Polen, Portugal, Republik Korea, Rumänien, Saudi-Arabien, Schweiz, Schweden, Singapur, Slowenien, Slowakei, Spanien, Tschechien, Ungarn, Vereinigte Arabische Emirate, Vereinigte Staaten von Amerika, Zypern.

Weitere Informationen zur visumfreien Einreise sind bei der Botschaft der Republik Kasachstan in Berlin erhältlich.

Weitere Informationen zu den Reise- und Sicherheitshinweisen finden Sie auf der Seite: https://www.auswaertiges-amt.de