RUSSLAND
Visumgebühren für Staatsangehörige
EU Länder
(außer Irland, Dänemark, Großbritannien)
Gültig
ab 15.02.2016
Konsulat Art | Aufenthalt | Bearbeitungszeit (Arbeitstage) | ||
Ab 10 | 4 - 5 | Weniger als 3** | ||
Touristenvisum | bis 30 Tage | 89 € | 160 € | ab 210 € |
2-mal* Touristenvisum | bis 30 Tage | 110 € | 180 € | ab 230 € |
Privatvisum (mit Einladung) | bis 90 Tage | 85 € | 160 € | ab 210 € |
Transitvisum (beide Richtung) | 2 × 3 Tage | 89 € | 160 € | ab 210 € |
Geschäftsvisum (1,2-fach mit eigener Einladung) | bis 90 Tage | 89 € | 160 € | ab 210 € |
Geschäftsvisum (multi mit eigener Einladung von Innenministerium) | 90 - 365 Tage | 89 € | 160 € | ab 210 € |
Geschäftsvisum (multi mit eigenem Einladungsbrief von einladender Organisation) | 90 - 365 Tage | 110 € | Keine | Keine |
* Das zweifache Touristenvisum wird nur in dem Fall ausgestellt, wenn eine Reise auch mit einem touristischen Zweck inzwischen in das an Russland grenzende Land vorgesehen ist und bei den touristischen Unterlagen ein entsprechender Vermerk vorhanden ist.
** Blitz-Visa (Bearbeitungszeit von 2 bis 3 Arbeitstage) Visa ist erst ab dem 4 Tag nach der Abgabe bei VisaZentrum gültig.
Mehrfaches Visum (mit unserer Einladung) für den Aufenthalt nicht mehr als 90 Tage, jedes halbe Jahr.
Konsulat Art | Aufenthalt | Bearbeitungszeit (Arbeitstage) | ||
25 - 27 | 21 - 22 | 15 | ||
Mehrfaches Geschäftsvisum | bis 6 Monate | 350 € | 400 € | 500 € |
bis 12 Monate | 350 € | 400 € | 500 € |
Geschäftsvisum (mit unserer Einladung)
Konsulat Art | Aufenthalt | Bearbeitungszeit (Arbeitstage) | |||
25 | 17 | 12 | 8 | ||
Geschäftsvisum (einmalige Einreise) | bis 90 Tage | 130 € | 160 € | 200 € | 270 € |
Geschäftsvisum (zweimalige Einreise) | bis 90 Tage | 150 € | 180 € | 230 € | 300 € |
Für die Antragstellung senden Sie uns bitte folgende Antragsunterlagen:
· Ein vollständig am Computer ausgefülltes und eigenhändig unterschriebenes Antragsformular mit dem aufgeklebten Lichtbild
· Ein gültiger Reisepass (Original, keine Kopie, da das Visum in den Pass eingeklebt wird) oder ein Kinderausweis (unbedingt mit dem Lichtbild)
· Ein Nachweis der Auslandskrankenversicherung
· Ein Nachweis der regelmäßigen Einkommens
· Für die ehemalige UdSSR- und Bürger der Russische Föderation
o Ausbürgerungsurkunde (in russischer Sprache bzw. ins Russische übersetzt)
oder
o Pass der UdSSR (Kasachstan UdSSR, Weißrussland UdSSR usw.) mit dem ausgereist ist
o Die Unterlagen, die bestätigen, dass die deutsche Staatsbürgerschaft bekommen wurde
o Bescheinigung seit welchem Jahr man in Deutschland angemeldet ist.
KASACHSTAN
Nähere Informationen über die Befreiung von der Visumpflicht finden Sie auf der » Homepage der Botschaft der Republik Kasachstan in der Bundesrepublik Deutschland
Konsulat Art | Aufenthaltsdauer | Bearbeitungszeit 10 Arbeitstage |
Private | Bis 90 Tage | 115 € |
Private für Kinder bis 6 Jahre | Bis 90 Tage | 35 € |
Um das Visum für Kasachstan zu beantragen, senden Sie uns bitte folgende Antragsunterlagen zu:
· ein vollständig ausgefülltes und eigenhändig unterschriebenes Visumformular Kasachstan mit dem aufgeklebten Lichtbild
· ein gültiger Reisepass (Original, keine Kopie, da das Visum in den Pass eingeklebt wird) oder ein Kinderausweis (unbedingt mit dem Lichtbild)
Der Reisepass soll mindestens 6 Monate über das Ende der Reise hinaus gültig sein und mindestens eine freie Seite enthalten.
WEISSRUSSLAND
Informationen über die Einführung der visafreien Einreisen nach Belarus finden Sie auf der » Homepage der Botschaft der Republik Belarus in der Bundesrepublik Deutschland
Visagebühren für Staatsangehörige EU
Länder
Gültig
ab 28.03.2017.
Konsulat Art | Aufenthaltsdauer | Bearbeitungsdauer | |
10 | 3 | ||
Transit 1Fach / 2Fach / Mehrfach | 2 + 2 Tage | 95 € | 170 € |
Geschäftlich 1-mal** / Multi** | 90 / 365 Tage | 95 € / 210 € | 170 € / 250 € |
Privatvisum*** | bis 90 Tage** | 95 € | 170 € |
Visum in Kinderausweis: | Bis 90 Tage 2 + 2 Tage | 35 € | 60 € |
Um ein Visum nach Weißrussland zu beantragen, senden Sie uns bitte folgende Antragsunterlagen:
· ein vollständig ausgefülltes und eigenhändig unterschriebenes Weißrussland-Visumantragsformular mit dem aufgeklebten Lichtbild
· ein gültiger Reisepass (Original, keine Kopie, da das Visum in den Pass eingeklebt wird) oder ein Kinderausweis (unbedingt mit dem Lichtbild), falls das Kind nicht im Reisepass der Eltern eingetragen ist;
· der Reisepass soll mindestens 3 Monate über das Ende der Reise hinaus gültig sein und mindestens eine freie Seite enthalten.
· Wenn sie ein ehemaliger Staatsangehörige von UdSSR sind – Unterlagen, die den Verlust der Staatsangehörigkeit beweisen
· Auslandskrankenversicherung*
· Für Kinder unter 16 Jahren – eine Kopie der Geburtsurkunde und Kopien von Hauptseitender Elternpässen (mit der Passnummer, einem Lichtbild und der Gültigkeitsdauer)
* Seit dem 1. Juli 2014 ist für die Erteilung eines Einreisevisums zusätzlich die Vorlage folgender Dokumente erforderlich:
o eine Krankenversicherungspolice (im weiteren Police) der Unternehmen BELGOSSTRACH oder BELEKSIMGARANT, oder
o eine Police, Versicherungskarte, ein anderes Dokument, welches die Existenz einer Auslandskrankenversicherung bei einer Versicherungsgesellschaft belegt.
Das Dokument kann als Kopie vorgelegt werden und muss folgende Informationen enthalten:
o Bezeichnung und Adresse der ausländischen Versicherungsgesellschaft, Telefonnummern der Gesellschaft oder deren Auslandskontakt-Telefonnummern, Name Vorname Vatersname (wenn üblich) des ausländischen Versicherungsnehmers
o Bestätigung, dass die Versicherung auf dem Territorium der Republik Belarus gilt
o Bestätigung, dass der gesamte Aufenthaltszeitraum des ausländischen Staatsbürgers in der Republik Belarus abgedeckt ist
o Bestätigung, dass die Versicherungssumme mindestens 10000 Euro beträgt.
**ein Dauergeschäftsvisum bis zu 365 Tage wird für einen Zeitraum von einem Jahr ausgestellt und gilt für unbegrenzte Zahl der Reisen nach Belarus. Dabei darf die gesamte Aufenthaltsdauer 90 Tage nicht überschreiten.
Dauervisum für Geschäftsleute wird bei Vorlage folgender Unterlagen ausgestellt:
· Antrag der belarussischen juristischen Person (spezielles Formular ist in der Botschaft auf Anfrage erhältlich);
· Auszug aus dem Einheitlichen Staatsregister der juristischen Personen und Einzelunternehmer der Republik Belarus über die belarussische juristische Person;
· Kopie des Vertrages (des Abkommens über die Zusammenarbeit) zwischen der belarussischen juristischen Person und dem Ausländer oder dem ausländischen Unternehmen, in dem er tätig ist, womit die Geschäftskontakte bestätigt werden, versiegelt mit dem Stempel der belarussischen juristischen Person;
· ein Dokument, dass die Tätigkeit des Ausländers in der Organisation nachweist, die den Kooperationsvertrag mit der belarussischen juristischen Person abgeschlossen hat (auf dem Kopfbogen der ausländischen Organisation, unterschrieben vom deren Leiter);
· bei Bedarf nach Beschluss des Leiters der Konsularabteilung auch andere Unterlagen, die die Angaben im Antrag sowie die Geschäftskontakte nachweisen.
***ein einfaches Geschäfts- oder Besuchervisum mit einer Gültigkeitsdauer von bis zu 30 Tagen kann ohne Vorlage einer Einladung erteilt werden. Das Visum kann ausgestellt werden, nachdem der Antragsteller das Visumantragsformular ausgefüllt und darin genauen Reisezweck, vollständige Bezeichnung (Name) und Anschrift der einladenden belarussischen juristischen (natürlichen) Person sowie vorgesehene Wohnadresse und Telefonnummer in Belarus angegeben hat.