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Dominikanische Republik Dom. Republik - Norden (Puerto Plata & Samana)

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Senator Puerto Plata Spa & Resort

Bahia de Maimon (Puerto Plata)
Dom. Republik - Norden (Puerto Plata & Samana), Dominikanische Republik

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Aktuelle Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes für Dominikanische Republik

Dominikanische Republik: Reise- und Sicherheitshinweise

Stand: 13.11.2024
Unverändert gültig seit: 28.06.2024

Lagen können sich schnell verändern und entwickeln. Wir empfehlen Ihnen:
- Abonnieren Sie unseren Newsletter oder nutzen Sie unsere App „Sicher Reisen“.
- Registrieren Sie sich in unserer Krisenvorsorgeliste.
- Beachten Sie die Hinweise im Ratgeber für Notfallvorsorge und  des Bundesamts für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe.
- Bitte beachten Sie die Hinweise unter COVID-19.
- Achten Sie auf einen ausreichenden Reisekrankenversicherungsschutz.
- Erkundigen Sie sich vorab bei den Behörden/Botschaften Ihres Reiselandes zu den aktuell geltenden, verbindlichen Einreisebestimmungen sowie bei Ihrem Reiseveranstalter/Ihrer Flug-/Schifffahrts-/Eisenbahngesellschaft nach den geltenden Beförderungsbestimmungen.
- Verfolgen Sie bei Ihrer Reiseplanung/während Ihrer Reise Nachrichten und Wetterberichte.
- Beachten Sie unseren Haftungsausschluss und den Hinweis zu Inhalten anderweitiger Anbieter.

Aktuelles

Grenze zu Haiti

Die Dominikanische Regierung hat die Grenze zu Haiti bis auf Weiteres teilweise geschlossen. Zurzeit sind weder Reisen auf dem Land- oder Seeweg zwischen beiden Ländern möglich.

Sicherheit

Terrorismus

Innenpolitische Lage

Es kann vereinzelt zu Protesten und Demonstrationen kommen, bei denen gewaltsame Auseinandersetzungen nicht ausgeschlossen werden können. Touristengegenden waren bisher nicht betroffen.

  • Informieren Sie sich ggf. über die lokalen Medien.
  • Meiden Sie Demonstrationen und größere Menschenansammlungen.
  • Folgen Sie den Anweisungen lokaler Sicherheitskräfte.

Kriminalität

Die Kriminalitätsrate ist relativ hoch. Auch Touristen laufen Gefahr, Opfer eines Raubüberfalls oder eines anderen Gewaltverbrechens zu werden. Trotz der Bemühungen der dominikanischen Regierung, einen sicheren Tourismus zu gewährleisten, kommt es sowohl in Santo Domingo als auch in den Touristengebieten immer wieder zu bewaffneten Überfällen. Zudem nimmt die Zahl bewaffneter Überfälle in letzter Zeit spürbar zu. Diese gehen häufig von Tätern auf Motorrädern aus, die v.a. an Mobiltelefonen, Rucksäcken, Handtaschen und Schmuck interessiert sind. Die Täter sind in aller Regel mit Messern oder Schusswaffen bewaffnet; sie schrecken vor Gewaltanwendung nicht zurück. Auch Autofahrer können Opfer von Überfällen werden, wenn sie z. B. im Stau oder vor einer roten Ampel stehen.

Auf Straftaten im Umfeld der Prostitution und des Drogenhandels wird besonders hingewiesen.

Reisende werden gegen ihren Willen und in Unkenntnis als „Drogenschmuggler" missbraucht. Nach Drogenkurieren wird zum Beispiel an Flughäfen wie Punta Cana, Puerto Plata oder Santo Domingo gezielt gefahndet, auch unter Einsatz von Röntgengeräten und speziell abgerichteten Spürhunden. Dabei werden immer wieder auch deutsche Drogenkuriere bei der Ausreise von den Behörden entdeckt und festgenommen. Sie werden zu langjährigen Haftstrafen verurteilt.

Deutsche Reisende werden nicht nur Opfer von Gewaltverbrechen, sondern solcher auch beschuldigt. Insbesondere Gewalt gegen Frauen ist in der Dominikanischen Republik kein Kavaliersdelikt, sondern wird sehr hart geahndet. Auch vermeintlich minder schwere Übergriffe (verbale Ausfälligkeiten, Anrempeln) können zu Verhaftungen und mehrjährigen Haftstrafen führen. Ein respektvoller Umgang, z.B. mit Hotelpersonal, und ein korrektes Auftreten im Fall von Beschwerden sollten auch aus diesem Grund eine Selbstverständlichkeit sein.

  • Vermeiden Sie das Telefonieren in der Öffentlichkeit.
  • Verzichten Sie auf das Tragen von Rucksäcken, Handtaschen und Schmuck in der Öffentlichkeit.
  • Achten Sie in größeren Menschenansammlungen, etwa auf Märkten, Busbahnhöfen oder in Tanzlokalen auf Geldbörsen und Wertsachen.
  • Tragen Sie Wertsachen stets verdeckt.
  • Bewahren Sie Geld, Ausweise, Führerschein und andere wichtige Dokumente sicher auf; speichern Sie ggf. elektronische Kopien/Fotos. Dies erleichtert im Falle von Diebstahl oder Verlust die Ausstellung eines Ersatzdokuments.
  • Leisten Sie bei einem Überfall auf keinen Fall Widerstand und geben Sie Wertgegenstände ohne Gegenwehr heraus.
  • Führen Sie stets einen geringen Geldbetrag mit, den Sie in einem solchen Fall leicht greifbar sofort herausgeben können.
  • Betreten Sie unsichere Wohngegenden und Armutsviertel nur in Begleitung Ortskundiger.
  • Seien Sie besonders vorsichtig in abgelegenen Gegenden, an einsamen Stränden und wenig belebten Straßen. Meiden Sie diese bei Dunkelheit.
  • Nehmen Sie Abhebungen von Geldautomaten in geschützten Räumen vor, etwa innerhalb eines belebten Einkaufszentrums. Lassen Sie sich beim Abheben nicht beobachten.
  • Verriegeln Sie während Autofahrten Fenster und Türen und sorgen Sie dafür, dass Wertgegenstände von außen nicht sichtbar sind. Kaufen Sie nicht bei Straßenverkäufern aus dem Auto heraus.
  • Vermeiden Sie generell aggressives Auftreten bei Meinungsverschiedenheiten.
  • Führen Sie Ausflüge nur mit ansässigen renommierten Touristikunternehmen mit Versicherungsschutz durch.
  • Nehmen Sie kein Gepäck für Fremde mit und kontrollieren den Inhalt des eigenen Gepäcks genauestens.

Natur und Klima

Es herrscht tropisches Klima. Von Mai bis November ist Hurrikan-Saison. In dieser Zeit ist mit Tropenstürmen, Starkregen und Überschwemmungen zu rechnen.

Die Dominikanische Republik befindet sich in einer seismisch aktiven Zone, sodass es zu Erdbeben kommen kann.

Reiseinfos

Infrastruktur/Verkehr

Die Dominikanische Republik gehört weltweit zu den Ländern mit der höchsten Quote an Verkehrstoten. Die Gefahr, im Straßenverkehr zu Schaden zu kommen, ist die größte Gefahr für ausländische Reisende. Die Gefahr durch Fußgänger oder Tiere auf der Straße und durch Autos oder Motorräder, die ohne Licht und möglicherweise in Gegenrichtung fahren, sowie durch schwer erkennbare Straßenschäden auf nicht oder schlecht beleuchteten Landstraßen zu Schaden zu kommen, ist bei Dunkelheit sehr viel höher als tagsüber.

Das Straßennetz in der Dominikanischen Republik – auch zwischen den verschiedenen Touristenzentren - ist gut ausgebaut. Straßenschäden sind aber an vielen Orten häufig.

Von Santo Domingo aus sind andere Regionen gut mit Fernbussen erreichbar. Züge für den Personenverkehr gibt es nicht.

Oft haben Autofahrer keinen Versicherungsschutz, manchmal auch keine Fahrerlaubnis. Deshalb ist die Gefahr von Fahrerflucht hoch. Bei einem Unfall mit Personenschaden kann es zur vorläufigen Festnahme des Unfallverursachers kommen.

Es kommt immer wieder vor, dass dominikanische Polizisten Touristen in Mietwagen wegen angeblicher Verkehrsdelikte anhalten und zur Zahlung von „Bußgeldern“ auffordern.

  • Fahren Sie möglichst nie bei Dunkelheit.
  • Rechnen Sie stets mit einer aggressiven Fahrweise und der Nichtbeachtung von Verkehrsregeln durch andere.
  • Achten Sie bei Anmietung eines Kraftfahrzeuges auf ausreichenden Versicherungsschutz, da der Mieter verpflichtet ist, bei Diebstahl des Fahrzeugs dessen Wert zu ersetzen.
  • Rufen Sie bei einem Unfall die Polizei und lassen Sie die für die Schadensregulierung erforderlichen Daten - auch Namen von Zeugen – aufnehmen.
  • Sollten Sie von der Polizei angehalten werden, dann bewahren Sie Ruhe. Zeigen Sie Ihre Ausweispapiere ohne Diskussion vor.
  • Verweigern Sie die Zahlung eines Bußgeldes nicht grundsätzlich, jedoch bestehen Sie auf die Aufnahme der Personen- und Fahrzeugdaten sowie auf einen Strafzettel, der dann bei einer Bank beglichen werden kann.
  • Verlangen Sie ggf. Namen und Dienstgrad des Polizisten und seiner Dienststelle oder bitten Sie um die Möglichkeit der Kontaktaufnahme mit der deutschen Botschaft in Santo Domingo, der Reiseleitung oder der Mietwagenfirma.

Führerschein

Der deutsche Führerschein wird für einen touristischen Aufenthalt anerkannt. Die Mitnahme des Internationalen Führerscheins ist dennoch empfehlenswert.

LGBTIQ

Homosexualität ist nicht strafbar. Die Akzeptanz in der Bevölkerung ist aber insbesondere in ländlichen Gegenden nicht sehr ausgeprägt.

Rechtliche Besonderheiten

Drogenkonsum und Drogenhandel sind strafbar, auch bei geringen Mengen. Bei Verstößen gegen die Drogengesetzgebung werden in der Regel mehrjährige Freiheitsstrafen verhängt, eine Freilassung gegen Kaution ist ausgeschlossen. Haftstrafen müssen in der Regel unter schwierigsten Bedingungen vor Ort verbüßt werden.

Beim Erwerb von Immobilien kann es vorkommen, dass der Verkäufer tatsächlich nicht als Eigentümer im Grundbuch eingetragen ist. Fälle von Betrug im Umfeld von Immobiliengeschäften kommen immer wieder vor.

  • Seien Sie misstrauisch, insbesondere dann, wenn Ihnen die Reise finanziert werden soll.
  • Lassen Sie Ihr Gepäck nie unbeaufsichtigt und befördern Sie keine Pakete für Fremde.
  • Lassen Sie sich beim Immobilienerwerb unbedingt durch seriöse Rechtsanwälte vor Ort beraten und während des Erwerbsprozesses begleiten.
  • Handeln Sie beim Immobilienerwerb niemals übereilt.
  • Überweisen Sie kein Geld an Personen bzw. Firmen, deren Identität oder Seriosität nicht geklärt ist.

Geld/Kreditkarten

Landeswährung ist der Dominikanische Peso (DOP). In fast allen Hotels, Geschäften und Restaurants werden alle gängigen Kreditkarten akzeptiert. Der Umtausch von Euro ist in Banken und Wechselstuben vor Ort möglich. Dabei kommt es vor, dass der Umtausch von 200- oder 500 EUR-Scheinen ablehnt wird. Es gibt zahlreiche Geldautomaten, an denen mit Kredit- und bestimmten Bankkarten – aber in der Regel nicht mit Bankkarten - Bargeld abgehoben werden kann.

  • Tauschen Sie Devisen nur bei autorisierten Stellen (Banken, Hotels, Wechselstuben) in Landeswährung um.
  • Nehmen Sie für den Umtausch in die Landeswährung keine Banknoten mit sehr hohem Wert mit. Gut geeignet sind 50-EUR-Scheine.
  • Tauschen Sie Devisen nicht auf der Straße, da bei einem solchen Tausch die Gefahr des Betrugs, des Herausgebens von Falschgeld oder Währungen anderer Länger mit geringem Wert gegeben ist.

Einreise und Zoll

Einreise- und Zollbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Bitte erkundigen Sie sich daher vorab zusätzlich bei den Vertretungen Ihres Ziellandes. Nur dort erhalten Sie rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen Ihres Reiselandes. Der deutsche Zoll informiert über die aktuell geltenden Zollbestimmungen bei Einreise nach Deutschland.

Mögliche Einreisebeschränkungen/COVID-19

Bestimmungen zur Einreise ändern sich häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei den offiziellen Stellen der Dominikanischen Republik sowie der für Deutschland zuständigen Vertretung. Bitte beachten Sie die Hinweise unter COVID-19.

Einreise

Alle Reisenden müssen zu Ein- und Ausreisezwecken ein einheitliches elektronisches Formular ("E-Ticket") ausfüllen. Ergänzende Hinweise erteilt die dominikanische Migrationsbehörde.

Reisedokumente

Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:

  • Reisepass: Ja
  • Vorläufiger Reisepass: Ja, siehe Anmerkungen
  • Personalausweis: Nein
  • Vorläufiger Personalausweis: Nein
  • Kinderreisepass: Ja

Anmerkungen/Mindestrestgültigkeit:

Bei Einreise zu touristischen Aufenthalten müssen ausländische Reisepässe der EU, Großbritanniens, Kanadas, USA, etc. lediglich eine Mindestgültigkeit für die Dauer des Aufenthalts in der Dominikanischen Republik vorweisen. Diese Regelung ist zunächst bis zum 30. November 2024 befristet. Zudem muss ein gültiges Rückflugticket vorgelegt werden können.

Die Praxis und die Anforderungen einzelner Fluggesellschaften an die von ihren Passagieren mitzuführenden Dokumente weichen zum Teil von den staatlichen Regelungen ab.

  • Bitte erkundigen Sie sich ggf. vor Reiseantritt bei Ihrer Fluggesellschaft.

Visum

Deutsche Staatsangehörige benötigen für die einmalige Einreise und einen Aufenthalt bis zu 30 Tagen kein Visum.
Bei einem Aufenthalt von mehr als 30 Tagen muss beim zuständigen Ausländeramt (Departamento de Extranjería, Dirección General de Migración) eine gebührenpflichtige Verlängerung beantragt werden.
Erfolgt keine Verlängerung, so ist bei der Ausreise am Flughafen ab einem Aufenthalt von mehr als 30 Tagen eine Geldbuße zu zahlen, deren Höhe von der Dauer der Überziehung des zulässigen Aufenthalts abhängt.

Längerfristiger Aufenthalt

Reisende, die beabsichtigen, ihren regelmäßigen Wohnsitz in die Dominikanische Republik zu verlegen, müssen bei der Botschaft der Dominikanischen Republik in Berlin oder einem Generalkonsulat ein Visum für einen Daueraufenthalt („Residencia“) beantragen. Die Beantragung der Aufenthaltserlaubnis direkt in der Dominikanischen Republik ist ohne vorheriges auf den Aufenthaltszweck abgestimmtes Einreisevisum nicht mehr möglich.

Das Vorhandensein eines gültigen Aufenthaltstitels wird in letzter Zeit durch die dominikanischen Behörden verstärkt kontrolliert, auch bei Straßenkontrollen durch die Polizei. Wird dabei festgestellt, dass ein im Land befindlicher Ausländer keinen gültigen Aufenthaltstitel besitzt, können Strafmaßnahmen bis hin zur Inhaftierung erfolgen.

Nach Angaben der dominikanischen Migrationsbehörde kann der illegale Aufenthalt im Land zu einer Wiedereinreisesperre führen.

Minderjährige

Minderjährige, die permanent in der Dominikanischen Republik leben oder die (auch) die dominikanische Staatsangehörigkeit besitzen und nicht mit beiden Elternteilen reisen, benötigen zur Ausreise eine notarielle, von der Procuraduría General de la República Dominicana beglaubigte Genehmigung des nicht mitreisenden Elternteils.

Um Probleme bei der Wiederausreise zu vermeiden, sollten in einem solchen Fall allein reisende Minderjährige oder Minderjährige, die nur von einem der sorgeberechtigten Elternteile begleitet werden, die Genehmigung der Sorgeberechtigten bzw. des anderen Sorgenberechtigten (beglaubigt durch die dominikanische Botschaft in Deutschland) mit sich führen.

Einfuhrbestimmungen

Die Einfuhr von Devisen ist unbegrenzt erlaubt, ab einem Wert von 10.000 US-Dollar aber deklarationspflichtig. Die Meldung erfolgt auf der Zollerklärung, die Reisende bei Ankunft ausfüllen und dem Zoll aushändigen. Zuwiderhandlung ist strafbar.

Gegenstände für den persönlichen Bedarf dürfen zollfrei eingeführt werden. Die Einfuhr von Lebensmitteln ist untersagt.

Heimtiere

Für die Einreise mit Heimtieren ist ein amtstierärztliches Zeugnis erforderlich, welches innerhalb von 72 Stunden vor Abflugdatum ausgestellt wurde. Dieses muss den Namen und die Adresse des Besitzers sowie die vollständige Identifizierung des Tieres enthalten und zertifizieren, dass das Haustier frei von ansteckbaren Krankheiten ist, gegen Tollwut geimpft wurde, gegen interne und externe Parasiten behandelt wurde und aus einem Gebiet kommt, in dem in den letzten 60 Tagen keine für die Art bedeutsamen Krankheiten aufgetreten sind.

Gesundheit

Aktuelles

Im Vergleich zu den Vorjahren werden im Jahr 2023 deutlich mehr Fälle von Dengue-Fieber gemeldet.

  • Schützen Sie sich insbesondere tagsüber konsequent vor Mückenstichen. Lassen Sie sich bezüglich einer Impfung ärztlich beraten.
  • Beachten Sie die weiterführenden Informationen zu Dengue-Fieber, s. unten.

Impfschutz

Für die direkte Einreise aus Deutschland sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben. Bei Einreise aus einem Gelbfiebergebiet ist eine Gelbfieberimpfung nachzuweisen.

  • Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender des Robert-Koch-Instituts auf dem aktuellen Stand befinden.
  • Als Reiseimpfungen werden Impfungen gegen Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch gegen Dengue-Fieber, Hepatitis B, Typhus, Tollwut und ggf. Cholera (s.u.) empfohlen.
  • Beachten Sie die Anwendungshinweise und Hilfen für die Indikationsstellung in den Reise-Impfempfehlungen.
  • Aktuelle, detaillierte Reiseimpfempfehlungen für Fachkreise bietet die DTG.

Diphtherie

In Zusammenhang mit rückläufigen Impfungen gegen Diphtherie sind bis zum 18. April 2021 12 Fälle von Diphtherie mit 9 Todesfällen in der Dominikanischen Republik aufgetreten. Betroffen sind Kinder im gesamten Land.

Diphtherie ist eine bakterielle Erkrankung, die durch Tröpfchen übertragen wird, und über ein Toxin zu schweren Atemwegsbeschwerden, Herz-, Nieren- und Nervenerkrankungen führen kann. Unbehandelt verläuft die Hälfte der Fälle tödlich.

  • Überprüfen Sie vor einer Reise in die Dominikanische Republik Ihren Impfstatus und lassen Sie ggf. eine Auffrischimpfung durchführen.

Zika-Virus-Infektion

Die vorrangig durch tagaktive Aedes-Mücken übertragene Infektion mit Zika-Viren kann in der Schwangerschaft zu Fehlbildungen beim Kind führen sowie neurologische Komplikationen beim Erwachsenen hervorrufen.

Dengue-Fieber

Dengue-Viren werden landesweit durch tagaktive Aedes-Mücken übertragen. Die Erkrankung geht in der Regel mit Fieber, Hautausschlag sowie ausgeprägten Gliederschmerzen einher und betrifft zunehmend auch Reisende. In seltenen Fällen treten insbesondere bei Kindern schwerwiegende Komplikationen inkl. möglicher Todesfolge auf. Insgesamt sind Komplikationen bei Reisenden jedoch selten. Eine Chemoprophylaxe und eine spezifische Therapie existieren nicht. Eine Impfung ist verfügbar, siehe Dengue-Fieber.

  • Schützen Sie sich zur Vermeidung von Dengue-Fieber im Rahmen einer Expositionsprophylaxe insbesondere tagsüber konsequent vor Mückenstichen.
  • Lassen Sie sich bezüglich einer Impfung von Tropen- und/oder Reisemedizinern beraten.

Chikungunya-Fieber

Chikungunya-Viren werden von tagaktiven Aedes-Mücken übertragen. Die Erkrankung ist gekennzeichnet durch hohes Fieber und unter Umständen länger anhaltenden Gelenk- und Muskelschmerzen. Die Beschwerden können oft nicht eindeutig von anderen durch Mücken übertragenen Erkrankungen unterschieden werden. Chikungunya-Fieber heilt nicht immer folgenlos aus, selten kommt es zu lang anhaltenden rheuma-ähnlichen Beschwerden. Es existiert weder eine Impfung bzw. Chemoprophylaxe noch eine spezifische Therapie, siehe auch Chikungunya-Fieber.

  • Schützen Sie sich zur Vermeidung von Chikungunya-Fieber im Rahmen einer Expositionsprophylaxe insbesondere tagsüber konsequent vor Mückenstichen.

Malaria

Malaria wird durch dämmerungs- und nachtaktive Anopheles-Mücken übertragen. Unbehandelt verläuft insbesondere die gefährliche Malaria tropica bei nicht-immunen Europäern häufig tödlich. Die Erkrankung kann noch Wochen bis Monate nach Aufenthalt im Risikogebiet ausbrechen, siehe auch Malaria.

  • Stellen Sie sich beim Auftreten von Fieber während oder auch noch Monate nach einer entsprechenden Reise schnellstmöglich beim Arzt vor und weisen Sie ihn auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet hin.

Landesweit besteht ganzjährig ein geringes Malariarisiko. Der Anteil an Malaria tropica (P. falciparum) beträgt über 99%. Eine Karte der Risikogebiete stellt die DTG zur Verfügung.

Schützen Sie sich zur Vermeidung von Malaria im Rahmen einer Expositionsprophylaxe konsequent vor Insektenstichen. Speziell sollten Sie auf folgende Punkte achten:

  • Tragen Sie körperbedeckende, helle Kleidung (lange Hosen, lange Hemden).
  • Applizieren Sie wiederholt Insektenschutzmittel auf alle freien Körperstellen, tagsüber (Dengue) sowie in den Abendstunden und nachts (Malaria).
  • Schlafen Sie ggf. unter einem imprägnierten Moskitonetz.

    Je nach Reiseprofil ist neben der notwendigen Expositionsprophylaxe zudem eine Chemoprophylaxe (Tabletteneinnahme) sinnvoll. Hierfür sind verschiedene verschreibungspflichtige Medikamente (z. B. Atovaquon-Proguanil, Doxycyclin, Mefloquin) auf dem deutschen Markt erhältlich.

  • Besprechen Sie die Auswahl der Medikamente und deren persönliche Anpassung sowie Nebenwirkungen bzw. Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten vor der Einnahme mit einem Tropenmediziner oder Reisemediziner.

  • Die Mitnahme eines ausreichenden Vorrats wird empfohlen.

HIV/AIDS

Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich ein hohes HIV-Übertragungsrisiko.

  • Verwenden Sie stets Kondome.

Durchfallerkrankungen

Bei Durchfallerkrankungen handelt es sich um häufige Reiseerkrankungen, siehe auch Durchfallerkrankungen. Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen und auch Cholera (s.u.) jedoch vermeiden. Zum Schutz Ihrer Gesundheit beachten Sie daher folgende grundlegende Hinweise:

  • Trinken Sie ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs, nie Leitungswasser. Durch den Kauf von Flaschenwasser mit Kohlensäure kann eine bereits zuvor geöffnete Flasche leichter identifiziert werden.
  • Benutzen Sie unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen möglichst Trinkwasser.
  • Falls kein Flaschenwasser zur Verfügung steht, verwenden Sie gefiltertes, desinfiziertes oder abgekochtes Wasser.
  • Kochen oder schälen Sie Nahrungsmitteln selbst.
  • Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern.
  • Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, stets jedoch vor der Essenszubereitung und vor dem Essen.
  • Wenn möglich, desinfizieren Sie Ihre Hände mit Flüssigdesinfektionsmittel.

Cholera

Cholera wird über ungenügend aufbereitetes Trinkwasser oder rohe Lebensmittel übertragen und kann daher gut durch entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene vermieden werden. Nur ein kleiner Teil der an Cholera infizierten Menschen erkrankt und von diesen wiederum die Mehrzahl mit einem vergleichsweise milden Verlauf. Die Indikation für eine Choleraimpfung ist nur sehr selten gegeben, in der Regel nur bei besonderen Expositionen wie z.B. der Arbeit im Krankenhaus mit Cholerapatienten, siehe Cholera.

  • Lassen Sie sich hinsichtlich Ihres Risikoprofils ggf. durch einen Tropen- oder Reisemediziner beraten.

Ciguatera

Insbesondere von April bis September besteht die Gefahr, dass Fische giftige Algen aufgenommen haben, die auch beim Menschen zu schweren Vergiftungen führen können (Ciguatera). Den Fischen selbst sind keinerlei Veränderungen anzumerken, siehe auch Ciguatera.

  • Beachten Sie lokale Warnungen.

Tollwut

In der Dominikanischen Republik treten immer wieder einzelne Fälle von Tollwut auf, die zumeist von Hunden, Katzen oder Fledermäusen übertragen werden, siehe Tollwut.

Medizinische Versorgung

Das medizinische Versorgungsangebot ist zumindest in Santo Domingo im privaten Sektor z.T. auf europäischem Niveau. Der öffentliche Sektor ist hinsichtlich personeller, apparativer, logistischer und z. T. hygienischer Ressourcen insbesondere in ländlichen Regionen überwiegend defizitär strukturiert.

Planbare Eingriffe sollten grundsätzlich in Deutschland erfolgen, da auch im privaten Sektor nicht immer Diagnostik- bzw. Behandlungsstandards entsprechend westeuropäischer medizinischer Leitlinien gewährleistet werden können.

Es existiert in der Dominikanischen Republik kein Sozialversicherungsabkommen. Deutsche Krankenkassen kommen für ambulante und stationäre Behandlungen in der Dominikanischen Republik oder gar für einen notwendigen Rücktransport nicht auf. Die Behandlungskosten in Arztpraxen und privaten Krankenhäusern sind deutlich höher als in Deutschland und grundsätzlich vor der Behandlung zu bezahlen. Personen, die ihre Rechnungen nicht begleichen können, werden regelmäßig in der Klinik festgehalten und erst nach Erteilung einer Kostenübernahmeerklärung durch die Krankenversicherung oder Zahlung der entstandenen Behandlungskosten entlassen. Eine einfache Bestätigung der Versicherung über das Bestehen von Auslandskrankenversicherungsschutz oder eine vorläufige Kostenübernahmeerklärung der Versicherung reichen vielen Arztpraxen und privaten Krankenhäusern nicht aus.

Im Erkrankungsfall finden Sie auf der Webseite der deutschen Botschaft in Santo Domingo Ärzte und Krankenhäuser in der Dominkanischen Republik.

  • Schließen Sie für die Dauer des Auslandsaufenthaltes eine Auslandsreise-Kranken- und Rückholversicherung ab.
  • Nehmen Sie eine individuelle Reiseapotheke mit und schützen Sie diese unterwegs gegen hohe Temperaturen.
  • Klären Sie bereits bei Aufnahme in ein privates Krankenhaus,  zumindest aber frühzeitig vor der Entlassung, mit dem Krankenhaus die Zahlungsmodalitäten.
  • Lassen Sie sich von der Klinik verbindlich bestätigen, dass bei Beendigung der Behandlung keine offenen Rechnungen mehr bestehen.
  • Lassen Sie sich vor einer Reise durch reisemedizinische Beratungsstellen, Tropen- oder Reisemediziner persönlich beraten und Ihren Impfschutz anpassen. Entsprechende Ärzte finden Sie z. B. über die DTG.
Bitte beachten Sie neben dem generellen Haftungsausschluss:

Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Alle Angaben sind abhängig von den individuellen Reiseverhältnissen zu sehen und ersetzen nicht die ärztliche Konsultation sowie eine eingehende medizinische Beratung. Sofern zutreffend, beziehen sich Angaben i.d.R. auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland und sind insbesondere auf längere Aufenthalte vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen und Einreisen aus Drittländern können Abweichungen gelten.

Länderinfos zu Ihrem Reiseland

Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen Beziehungen mit Deutschland.

Mehr

Weitere Hinweise für Ihre Reise

Die weltweite Gefahr terroristischer Anschläge und Entführungen besteht fort.

Insbesondere die Terrororganisationen „Al Qaida“ und „Islamischer Staat“ (IS) drohen mit Anschlägen gegen verschiedene Länder und deren Staatsangehörige. Durch den Konflikt im Nahen Osten in Folge der Terroranschläge gegen Israel vom 7. Oktober 2023 ergibt sich ein erhöhtes Mobilisierungspotenzial.

Auch wenn konkrete Hinweise auf eine Gefährdung deutscher Interessen im Ausland derzeit nicht vorliegen, kann nicht ausgeschlossen werden, dass auch deutsche Staatsangehörige oder deutsche Einrichtungen im Ausland Ziel terroristischer Gewaltakte werden.

Als mögliche Anschlagsziele kommen besonders Orte mit Symbolcharakter in Frage. Dazu gehören bekannte Sehenswürdigkeiten, Regierungs- und Verwaltungsgebäude, Verkehrsinfrastruktur (insbesondere Flugzeuge, Bahnen, Schiffe, Busse), Wirtschafts- und Tourismuszentren, Hotels, Märkte, religiöse Versammlungsstätten sowie generell größere Menschenansammlungen.

Der Grad der terroristischen Bedrohung unterscheidet sich von Land zu Land. Eine Anschlagsgefahr besteht insbesondere in Ländern und Regionen, in denen bereits wiederholt Anschläge verübt wurden oder mangels effektiver Sicherheitsvorkehrungen vergleichsweise leicht verübt werden können, oder in denen Terroristen über Rückhalt in der lokalen Bevölkerung verfügen.

Genauere Informationen über die Terrorgefahr finden sich in den länderspezifischen Reise- und Sicherheitshinweisen. Diese werden regelmäßig überprüft und bei Bedarf angepasst.

Die Gefahr, Opfer eines Anschlages zu werden, ist im Vergleich zu anderen Risiken, die Reisen ins Ausland mit sich bringen, wie Unfällen, Erkrankungen oder gewöhnlicher Kriminalität, nach wie vor vergleichsweise gering. Dennoch sollten Reisende sich der Gefährdung bewusst sein.

  • Verhalten Sie sich sicherheitsbewusst und situationsgerecht.
  • Informieren Sie sich vor und während einer Reise sorgfältig über die Verhältnisse in Ihrem Reiseland.
  • Verfolgen Sie die örtlichen und internationalen Medien.
  • Melden Sie verdächtige Vorgänge (zum Beispiel unbeaufsichtigte Gepäckstücke in Flughäfen oder Bahnhöfen, verdächtiges Verhalten von Personen) den örtlichen Polizei- oder Sicherheitsbehörden.

Deutschen Staatsangehörigen wird empfohlen sich unabhängig vom Land und der Dauer des Auslandsaufenthalts in die Krisenvorsorgeliste „Elefand“ des Auswärtigen Amts einzutragen:
Krisenvorsorgeliste

Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts und werden fortlaufend aktualisiert. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen und stellen lediglich eine Hilfestellung seitens des Auswärtigen Amtes dar, sie können eine Information durch die zuständigen Stellen des jeweiligen Staates jedoch nicht ersetzen.

Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Bitte beachten Sie, dass Gefahrenlagen oft unübersichtlich sind und sich rasch ändern können. Auch daher können mit größter Sorgfalt recherchierte Informationen unzutreffend oder unvollständig sein. Das Auswärtige Amt empfiehlt deswegen, dass Sie sich vor Reiseantritt etwa an Ihren Transportdienstleister sowie die jeweils zuständige diplomatische oder konsularische Vertretung des Ziellandes wenden.

Bitte beachten Sie auch, dass die Entscheidung über den Antritt einer Reise letztlich immer in Ihrer alleinigen Verantwortung liegt. Eine generelle Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden wird nicht übernommen.

Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen entsprechenden Versicherungsschutz, z.B. einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung, abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen nach dem Konsulargesetz in Rechnung gestellt werden.

Bitte beachten Sie neben dem generellen Haftungsausschluss:

Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Alle Angaben sind abhängig von den individuellen Reiseverhältnissen zu sehen und ersetzen nicht die ärztliche Konsultation sowie eine eingehende medizinische Beratung. Sofern zutreffend, beziehen sich Angaben i.d.R. auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland und sind insbesondere auf längere Aufenthalte vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen und Einreisen aus Drittländern können Abweichungen gelten.

Bitte klären Sie mit Ihrer Krankenkasse oder Krankenversicherung, ob für Ihre Auslandsreise ein adäquater Krankenversicherungsschutz besteht, der auch die Kosten für einen Rettungsflug nach Deutschland abdeckt.

Ohne ausreichenden Versicherungsschutz sind vor Ort notwendige Kosten (z.B. Behandlungs- bzw. Krankenhauskosten, Heimflug) grundsätzlich vom Betroffenen selbst zu tragen und können schnell alle Ihre Ersparnisse aufzehren.

Es ist in vielen Ländern üblich, dass die von Ärzten bzw. Krankenhäusern in Rechnung gestellten Kosten noch vor der Entlassung zu begleichen oder gar vorzustrecken sind. Auch kann nicht ausgeschlossen werden, dass der Arzt/das Krankenhaus eine Ausreiseverweigerung für den Patienten erwirkt, wenn die Rechnung nicht beglichen wird.


Viele Reiseandenken unterliegen strengen Einfuhrregeln. Informieren Sie sich rechtzeitig!

Bitte informieren Sie sich bereits vor Antritt Ihrer Reise darüber, welche Reiseandenken aus Artenschutzgründen nicht eingeführt werden dürfen. Nicht wenige Touristen erleben bei ihrer Rückkehr eine böse Überraschung, wenn das Erinnerungsstück vom Zoll beschlagnahmt wird oder sogar Strafen folgen. Auch wenn ein exotisches Souvenir noch so sehr durch seine Besonderheit und Einzigartigkeit beeindruckt - viele Tier- und Pflanzenarten, aus denen derartige Souvenirs hergestellt werden, sind in ihrem Bestand gefährdet oder sogar vom Aussterben bedroht. Diese Souvenirs unterliegen strengen Einfuhrbestimmungen.

Der Zoll und das Bundesamt für Naturschutz haben für Reisende das Online-Portal Artenschutz im Urlaub für Reisende eingeführt. Hierüber können Sie sich genau informieren, welche Souvenirs aus welchen Ländern nach Deutschland eingeführt werden dürfen.

Bitte tragen Sie nicht zum illegalen und schädlichen Handel mit wild lebenden Tieren und Pflanzen bei. Naturschutzorganisationen sowie Umwelt- und Zollbehörden raten dazu, kein Risiko einzugehen und grundsätzlich auf Mitbringsel zu verzichten, die aus Tieren oder Pflanzen gefertigt wurden. Sie empfehlen stattdessen landestypische Textilien, Keramik, Metall- und Glasarbeiten oder Malereien zu erwerben. Grundsätzlich sollten Sie beim Kauf von Tier- und Pflanzenprodukten Vorsicht walten lassen, wenn Sie deren Herkunft nicht nachvollziehen können. So fügen Sie der Tier- und Pflanzenwelt Ihres Ferienlandes keinen Schaden zu.

Bitte beachten Sie auch unsere Fragen und Antworten zum Thema „Sicherheitshinweise“ FAQ.

Haftungsausschluss

Haftungsausschluss

Planung und Antritt von Auslandsreisen stets in eigener Verantwortung!


Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts und werden fortlaufend aktualisiert. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen und stellen lediglich eine Hilfestellung seitens des Auswärtigen Amtes dar, sie können eine Information durch die zuständigen Stellen des jeweiligen Staates jedoch nicht ersetzen.
Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Bitte beachten Sie, dass Gefahrenlagen oft unübersichtlich sind und sich rasch ändern können. Auch daher können mit größter Sorgfalt recherchierte Informationen unzutreffend oder unvollständig sein. Das Auswärtige Amt empfiehlt deswegen, dass Sie sich vor Reiseantritt etwa an Ihren Transportdienstleister sowie die jeweils zuständige diplomatische oder konsularische Vertretung des Ziellandes wenden.
Bitte beachten Sie auch, dass die Entscheidung über den Antritt einer Reise letztlich immer in Ihrer alleinigen Verantwortung liegt. Eine generelle Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden wird nicht übernommen.
Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen entsprechenden Versicherungsschutz, z.B. einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung, abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen nach dem Konsulargesetz in Rechnung gestellt werden.

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